Die Schützengilde
Die Männerschützengilde besteht nachweislich seit dem Jahre 1650.
Mitglieder können werden:
"Alle männlichen Einwohner der Gemeinde, welche verheiratet oder verwitwet sind oder noch ledig, jedoch als Haushaltsvorstand gelten und unbescholtenen Rufes sind. Aber auch "ledige Bürger, die dem Junggesellenschützenverein "entwachsen" sind". Ebenso können auswärts wohnende Mitglieder, die durch verwandtschaftliche oder heimatliche Beziehungen mit Wettringen verbunden sind, als Mitglieder aufgenommen werden."