Malefizgericht

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Malefizgericht

Der dritte Tag dient offiziell dem Wegbringen der Fahne; diese wird am Abend nach dem Schützenfest zum Gelagswirt des nächsten Jahres gebracht.
Vorher treffen sich die unentwegten Schützen zum "Malefizgericht" (s. unten). Nach altem Brauch wurden hier früher Vergehen gegen Ordnung und
Disziplin mit Strafen belegt. Heute ist es zu einer reinen Belustigung geworden.

Ein Richter, der aus der Runde der anwesenden Schützenbrüder ernannt wird, verurteilt "Vergehen" wie Unpünktlichkeit beim Kirchgang, Verstöße gegen die Kleiderordnung mit kleinen Geldbußen. Bis vor einigen Jahren bestand eine Strafe im sogenannten "Wannen springen". Hierbei musste der "Verurteilte" über eine "Kaffwanne" springen, auf deren hinterem Rand ein Eimer, gefüllt mit Wasser, stand. Gelang es dem Springer nicht über die Wanne zuspringen, traf ihn
der Eimerinhalt.

Das hohe Gericht straft die Deliquenten aufgrund der schwerer ihrer Vergehen ab...